Beschäftigtendatenschutzgesetz 2023?
April 2023 Positionspapier von Bundesarbeits- und Bundesinnenministerium und Dialog
Das Positionspapier von Bundesarbeits- und Bundesinnenministerium mit dem Titel „Vorschläge für einen modernen Beschäftigtendatenschutz. Innovation ermöglichen – Persönlichkeitsrechte schützen – Rechtsklarheit schaffen“ ist der Startschuss für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Es geht vor allem auch um Einschränkung von Überwachungsmaßnahmen. „Arbeitgeber sollen aber keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile zur Bewertung von Beschäftigten erstellen dürfen.“ Auch verdeckte Überwachungen sollen zulässig sein, doch nur dann, „wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären.“ Die Eigengerätenutzung (Bring your own-Device) soll geregelt werden wie auch Bewerberdatenverarbeitung. Es besteht für fast alle Stakeholder ein großes Bedürfnis nach konkreten Regelungen. Andererseits werden konkrete Regeln, die nicht nur Bekanntes wiederholen, bestehende Befugnisse, an die man sich gewöhnt hat, praktisch ändern. Gerade der für April 2023 geplante Stakeholder-Dialog wie die weiteren Anhörungen werden zeigen, ob sich Regelungen finden lassen, die mehrheitsfähig sind und nicht am Ende in der „Schublade des Beschäftigtendatenschutzes“ landen. Die EuGH-Entscheidung, 30.03.2023, C-34/21 (keine Quasi-Wiederholung von DSGVO-Vorschriften im nationalen Recht auch bei Öffnungsklauseln) zwingt den Gesetzgeber mittelbar dazu, die Beschäftigtendatenschutzregelung des § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG, neu zu fassen.