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Keine Datenschutzmeldepflicht bei bloßer Microsoft Exchange Server-Kompromittierung
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Keine Datenschutzmeldepflicht bei bloßer Microsoft Exchange Server-Kompromittierung

VonPhilipp Kramer 9. März 202116. März 2021

Wer als Unternehmen oder als Behörde von einem Hacking auf seine Systeme betroffen ist, muss das nach Datenschutz-Grundverordnung gegebenenfalls der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei Kritischer Infrastruktur auch dem Bundesamt…

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