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10. Juni 2021 um 17:00 - 18:30

REFERENT/REFERENTIN

Frau Cornelia Wehner und Herr Cay L. Cornelius, Referent*innen der Servicestelle Sanktionen bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)

 

INHALT

Mit der Datenschutz-Grundverordnung haben die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten den  Auftrag bekommen, bei Datenschutzverstößen abschreckende Bußgelder zu verhängen. Seit 2020 sind maßgebliche Bußgelder auch von deutschen Aufsichtsbehörden verhängt worden. Bekannte Fälle sind u.a. Bußgelder gegen den VfB Stuttgart (Dokumentationsverstoß, 300.000 Euro, März 2021, www.siehe.eu/k3077), gegen notebooksbilliger.de (Videoüberwachung, 10,4  Mio. Euro, Januar 2021, http://www.siehe.eu/k3073), gegen Hennes & Mauritz (Beschäftigtendaten, 35,3  Mio. Euro, September 2020, http://www.siehe.eu/k3053), gegen die AOK BW (DV für Akquise, 1,34 Mio. Euro; Januar 2021, http://www.siehe.eu/k3078), gegen die Deutsche Wohnen (Löschungen, 14,5  Mio. Euro; November 2019, http://www.siehe.eu/k2067).

Mittlerweile haben auch die deutsche Gerichte über Bußgelder entschieden, die gegen bekannten Unternehmen verhängt worden sind. In diesem Vortrag soll es insbesondere um die Entscheidungen des Landgerichts Bonn gegen 1&1 (Datensicherheitsverstoß, 900.000 EUR statt 9,55 Mio. EURO, http://www.siehe.eu/k3079) und des Landgerichts Berlin zugunsten Deutsche Wohnen (18.02.2021, Verbandshaftung, http://www.siehe.eu/k3081) gehen.

Viele rechtliche Fragen im Rahmen des Bußgeldverfahrens sind in Deutschland immer noch ungeklärt. Insbesondere das Zusammenspiel der Vorgaben der DSGVO mit den zusätzlichen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den allgemeinen Vorgaben des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bleibt höchst umstritten. Grund genug, mit diesem Vortrag vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung den Ablauf eines üblichen Bußgeldverfahrens und die wichtigsten Rechtsfragen, die bei der Bußgeldverhängung durch die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden in der Praxis auftreten, aus Sicht der Bußgeldstelle darzustellen.

 

TEILNAHME

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung erfolgt mit neuen Koordinaten der alfaview. Wir haben als Videokonferenzlösung einen deutschen Videokonferenzdienst, alfaview, gewählt. Dieser hat gewissermaßen die Freigabe der Berliner Datenschutzaufsicht erhalten. Wer alfaview nicht kenne, lese bitte die Instruktion unter https://support.alfaview.com/de/first-steps/. Wer bewegte Erklärungsbilder bevorzugt, findet Erläuterungen hier: https://www.youtube.com/channel/UCMU8Af708WUsGHohDsPHp4Q.

Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung und Kapazität ausschließlich unter assistenz@hdgev.de gesondert. Er gibt Ihnen Zuschauerrechte. Wenn Sie sich beteiligen wollen, melden Sie sich per Chat und Sie werden, so die Zeit es zulässt, zum Reden mit Bild zugelassen.

Achtung: Sie müssen den alfaview® Client herunterladen (dies ist ohne Administrationsberechtigung möglich). Die Browserversion ist in Arbeit. Wenn Sie aus einem Firmennetz teilnehmen, ist gegebenenfalls eine Anpassung der Netzwerkeinstellungen erforderlich. Dazu finden Sie unter folgendem Link weitere Informationen: http://support.alfaview.com/de/support/solutions/articles/12000042975-systemanforderungen-netzwerkeinstellungen  Support gibt es per E-Mail unter support@alfaview.com.

Details

Datum:
10. Juni 2021
Zeit:
17:00 - 18:30

Veranstaltungsort

Online
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Veranstalter

HDG
Telefon
040 35718550
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