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9. Mai 2023 um 14:00 - 17:00

Die vollständige Einladung finden Sie hier.

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Das Beschäftigtendatenschutzrecht ist derzeit besonders in der Diskussion. Zum einen hat der EuGH entschieden, dass nationale Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz besonderen Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung genügen müssen (EuGH 30.3.2023, C-34/21). Auch in Berlin wird an einer Regelung zum Beschäftigtendatenschutz gearbeitet. Die HDG widmet daher ihr 2. Hamburger Datenschutzforum dem Thema Beschäftigtendatenschutz.

Referenten
Herr Thomas Fuchs
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Herr Hans-Hermann Schild
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden i. R

Frau Julia Wilink
Rechtsanwältin, lic. en droit, Syndikusrechtsanwältin AIRBUS Operations GmbH

Inhalte

  1. Es soll zum einen um den Beschäftigtendatenschutz als Ganzes gehen und damit darum, wie Unternehmen mit den Informationen über ihre Mitarbeiter umgehen dürfen. Änderungen könnte hier ein Beschäftigtendatenschutzgesetz bringen.Das Positionspapier von Bundesarbeits- und Bundesinnenministerium mit dem Titel „Vorschläge für einen modernen Beschäftigtendatenschutz. Innovation ermöglichen – Persönlichkeitsrechte schützen – Rechtsklarheit schaffen“ ist gerade der Startschuss für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Es geht vor allem auch um Minderung der Überwachungsmaßnahmen. „Arbeitgeber sollen aber keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile zur Bewertung von Beschäftigten erstellen dürfen.“ Auch verdeckte Überwachungen sollen zulässig sein, doch nur dann, „wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären.“ Die Eigengerätenutzung (Bring your own-Device) soll geregelt werden wie auch Bewerberdatenverarbeitung.Es besteht für fast alle Stakeholder ein großes Bedürfnis nach konkreten Regelungen. Andererseits werden konkrete Regeln, die nicht nur Bekanntes wiederholen, bestehende Befugnisse, an die man sich gewöhnt hat, praktisch ändern. Gerade der für April 2023 geplante Stakeholder-Dialog wie die weiteren Anhörungen werden zeigen, ob sich Regelungen finden lassen, die mehrheitsfähig sind und nicht am Ende in der „Schublade des Beschäftigtendatenschutzes“ landen.Immerhin, die EuGH-Entscheidung, 30.03.2023, C-34/21 (keine Quasi-Wiederholung von DSGVO-Vorschriften im nationalen Recht auch bei Öffnungsklauseln) zwingt den Gesetzgeber mittelbar, die Beschäftigtendatenschutzregelung des § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG, neu zu fassen.
  2. Parallel dazu sind die Datenschutzaufsichtsbehörden dabei, die Datenschutzvorgaben der DSGVO für das Bewerbungsverfahren zu konkretisieren. Hierzu wird der aktuelle Stand erläutert werden.Am Nachmittag des 09.05.2023 werden Fachleute mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Thomas Fuchs diese wichtigen Themen des Beschäftigtendatenschutzes darstellen und diskutieren.

Details

Datum:
9. Mai 2023
Zeit:
14:00 - 17:00

Veranstaltungsort

Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
Hamburg, Hamburg 20457 Deutschland
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Telefon
040 35718550
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Veranstalter

HDG
Handelskammer Hamburg