- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
15. Mai 2020 um 8:00 - 17:00
Veranstaltung der Handelskammer Hamburg
Die EU- Datenschutzgrundverordnung hat in Art. 5 Abs. 2 DSGVO festgelegt, dass jeder Verantwortliche eine Rechenschaftspflicht hat und nachweisen muss, dass die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes eingehalten werden. Um entsprechende Nachweise erbringen zu können, ist es notwendig, umfangreicher als nach dem alten Datenschutzrecht, Maßnahmen zum Datenschutz zu dokumentieren.