-
Jedes Unternehmen ist betroffen, das Daten bei Dienstleistern außerhalb Europas verarbeiten lässt. Das fängt schon an bei US-amerikanischen Webdienstleistern und Newsletterbetreibern. Es müssen bei solchem Drittlanddatentransfers erhebliche Voraussetzungen erfüllt sein, verschärft durch das Urteil des EuGH zum Privacy Shield (Schrems II). Um hier mehr Klarheit zu schaffen und möglichst umsetzbare Lösungen zu finden werden der...
