Datentransfer Europa – USA: Leitfaden veröffentlicht
Die EU-Kommission hat am 10.07.2023 mit ihrem Data Privacy Framework den Datentransfer zu Unternehmen in Amerika vereinfacht. Wer mit Unternehmen zusammenarbeitet, die in den USA hinreichend zertifiziert sind, kann rechtlich auf Standardvertragsklauseln mit TIA verzichten.
Damit müssen sich Unternehmen schon wieder auf neue Regeln einstellen. Dazu gehört auch das Wissen darum, was zu prüfen ist, wenn ein amerikanischer zertifizierter Empfänger europäischer Daten genutzt wird. Ein typischer Anwender des Datenschutzrechts hat nicht die Zeit eine 136-seitige Regelung über den Europa-USA-Datentransfer zu lesen. Da kommen die schnelle gelieferten “Anwendungshinweise der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 4. September 2023” wie gerufen. Auf 32 Seiten erfahren Unternehmen, was zu tun ist, wenn sie personenbezogene Daten nach Amerika übermitteln oder dortige Dienstleister/Auftragsverarbeiter nutzen (Seiten 1-21). Wer weiterliest, erfährt dann etwas darüber, wie man sich als Betroffener beschweren kann (Seite 22-30).