Hamburger Datenschutzbeauftragter Amazon Web Services: Zulässige Nutzung US-amerikanischer Cloud-Dienste
Jedes Unternehmen ist betroffen, das Daten bei Dienstleistern außerhalb Europas verarbeiten lässt. Das fängt schon an bei US-amerikanischen Webdienstleistern und Newsletterbetreibern. Es müssen bei solchem Drittlanddatentransfers erhebliche Voraussetzungen erfüllt sein,...
