Unternehmen können pseudonyme Daten anonym verarbeiten
Es gibt pseudoanonyme Daten.
Werden pseudonymisierte Daten an ein anderes Unternehmen weitergegeben, verarbeitet das Empfängerunternehmen dann anonyme Daten, wenn der Empfänger über keine vernünftigerweise einsetzbaren Identifizierungsmöglichkeiten verfügt (EuGH, 09.11.2023, C-319/22, Fahrzeugidentifizierungsnummern; EuG, 26.04.2023, T-557/20, Weitergabe Einheitlicher Abwicklungsausschuss an Deloitte (nicht rechtskräftig C-413/23 P); Bayerischer Datenschutzbeauftragter, Aktuelle Kurz-Information 53; ErwGrd. 26 Satz 3,4 DSGVO).